1 The issuer shall inform the requesting person about:
2 The issuer shall verify the identity of the requesting person, with presentation of an identity document for this purpose where necessary.
1 Die Ausstellerin oder der Aussteller informiert die antragstellende Person über:
2 Sie oder er überprüft die Identität der antragstellenden Person und lässt sich zu diesem Zweck, soweit erforderlich, ein Ausweisdokument vorlegen.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.