1 Any radio equipment that is made available on the market must at the manufacturer’s option carry a declaration of conformity with the essential requirements in its full form in accordance with Annex 5 or in its simplified form in accordance with Annex 6.
2 The declaration of conformity must be issued by the manufacturer or by its authorised representative in accordance with the templates in Annex 5 and 6. It confirms that compliance with the essential requirements has been demonstrated, and shall be continuously updated.
3 The declaration of conformity must be formulated in one of the official Swiss languages or in English or translated into one of those languages.
4 Where the radio equipment is subject to more than one set of regulations that requires a declaration of conformity, only one declaration need be issued. A file containing two or more individual declarations is equivalent to a single declaration.
1 Jeder Funkanlage, die auf dem Markt bereitgestellt wird, muss nach Wahl der Herstellerin eine Erklärung über die Konformität mit den grundlegenden Anforderungen in ihrer vollständigen Form nach Anhang 5 oder in ihrer vereinfachten Form nach Anhang 6 beigefügt werden.
2 Die Konformitätserklärung ist von der Herstellerin oder von ihrer bevollmächtigten Person nach den Vorlagen in Anhang 5 und 6 auszustellen. Sie bestätigt, dass die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen nachgewiesen wurde, und wird stets auf dem aktuellen Stand gehalten.
3 Die Konformitätserklärung muss in einer der Amtssprachen der Schweiz oder in Englisch abgefasst oder in eine dieser Sprachen übersetzt sein.
4 Fällt die Funkanlage unter mehrere Regelungen, die eine Konformitätserklärung verlangen, so muss eine einzige Erklärung ausgestellt werden. Ein Dossier, das aus mehreren einzelnen Erklärungen besteht, ist einer einzigen Erklärung gleichzusetzen.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.