The repeal and amendment of existing legislation is dealt with in Annex 1.
1 Die Kantone können mit Genehmigung des Bundesrates Pilotprojekte durchführen.
2 Der Bundesrat kann die Zuständigkeit für die Genehmigung dem Bundesamt für Justiz übertragen.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.