272 Swiss Civil Procedure Code of 19 December 2008 (Civil Procedure Code, CPC)

272 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 266 Measures against the media

The court may order interim measures against periodically published media only if:

a.
the imminent violation of rights may cause the applicant a particularly serious disadvantage;
b.
the violation is obviously not justified; and
c.
the measure does not seem disproportionate.

Art. 265 Superprovisorische Massnahmen

1 Bei besonderer Dringlichkeit, insbesondere bei Vereitelungsgefahr, kann das Gericht die vorsorgliche Massnahme sofort und ohne Anhörung der Gegenpartei anordnen.

2 Mit der Anordnung lädt das Gericht die Parteien zu einer Verhandlung vor, die unverzüglich stattzufinden hat, oder setzt der Gegenpartei eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme. Nach Anhörung der Gegenpartei entscheidet das Gericht unverzüglich über das Gesuch.

3 Das Gericht kann die gesuchstellende Partei von Amtes wegen zu einer vorgängigen Sicherheitsleistung verpflichten.

 

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