If the request does not seem obviously inadmissible or unfounded, the court shall give the opposing party the opportunity to comment orally or in writing.
1 Das Verfahren wird durch ein Gesuch eingeleitet.
2 Das Gesuch ist in den Formen nach Artikel 130 zu stellen; in einfachen oder dringenden Fällen kann es mündlich beim Gericht zu Protokoll gegeben werden.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.