If so provided by the law or if it serves enforcement, the decision shall be published or notice shall be given to the authorities and third parties concerned.
1 Das Gericht kann seinen Entscheid ohne schriftliche Begründung eröffnen:
2 Eine schriftliche Begründung ist nachzuliefern, wenn eine Partei dies innert zehn Tagen seit der Eröffnung des Entscheides verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides mit Berufung oder Beschwerde.
3 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 200583 über die Eröffnung von Entscheiden, die an das Bundesgericht weitergezogen werden können.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.