1 The parties may agree to obtain an arbitrator's opinion on the matters in dispute.
2 Article 17 paragraph 2 governs the form of the agreement.
3 The court is bound by the arbitrator's opinion with regard to the facts established therein provided:
1 Erstattet die sachverständige Person das Gutachten nicht fristgemäss, so kann das Gericht den Auftrag widerrufen und eine andere sachverständige Person beauftragen.
2 Das Gericht kann ein unvollständiges, unklares oder nicht gehörig begründetes Gutachten auf Antrag einer Partei oder von Amtes wegen ergänzen und erläutern lassen oder eine andere sachverständige Person beiziehen.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.