If a party refuses to cooperate without valid reasons, the court shall take this into account when appraising the evidence.
1 Eine Partei kann die Mitwirkung verweigern, wenn sie:
2 Die Trägerinnen und Träger anderer gesetzlich geschützter Geheimnisse können die Mitwirkung verweigern, wenn sie glaubhaft machen, dass das Geheimhaltungsinteresse das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt.
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