The proceedings shall be held in the official language of the canton in which the case is heard. Cantons that recognise two or more official languages shall regulate their use in the proceedings.
1 Wer im Verfahren vor Gericht den Anstand verletzt oder den Geschäftsgang stört, wird mit einem Verweis oder einer Ordnungsbusse bis zu 1000 Franken bestraft. Das Gericht kann zudem den Ausschluss von der Verhandlung anordnen.
2 Das Gericht kann zur Durchsetzung seiner Anordnungen die Polizei beiziehen.
3 Bei bös- oder mutwilliger Prozessführung können die Parteien und ihre Vertretungen mit einer Ordnungsbusse bis zu 2000 Franken und bei Wiederholung bis zu 5000 Franken bestraft werden.
4 Die Ordnungsbusse ist mit Beschwerde anfechtbar.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.