1 The cantons may provide for further exemptions from procedural costs.
2 Exemptions from costs that the canton provides for itself, its communes or other corporations under public cantonal law also apply to the Confederation.
1 Bei bös- oder mutwilliger Prozessführung können die Gerichtskosten auch in den unentgeltlichen Verfahren einer Partei auferlegt werden.
2 Bei Streitigkeiten nach Artikel 114 Buchstabe f können die Gerichtskosten der unterliegenden Partei auferlegt werden, wenn gegen sie ein Verbot nach Artikel 28b ZGB48 oder eine elektronische Überwachung nach Artikel 28c ZGB angeordnet wird.49
49 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 14. Dez. 2018 über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, in Kraft seit 1. Juli 2020 (AS 2019 2273; BBl 2017 7307).
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