1 Commercial enterprises and cooperatives are free to choose their business name subject to the general principles on the composition of business names. The business name must indicate the legal form.
2 The Federal Council shall specify which abbreviations of legal forms are permitted.
767 Amended by No I of the FA of 25 Sept. 2015 (Law of Business Names), in force since 1 July 2016 (AS 2016 1507; BBl 2014 9305).
1 Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma763 darf von keinem andern Geschäftsinhaber an demselben Orte verwendet werden, selbst dann nicht, wenn er den gleichen Vor- und Familiennamen hat, mit dem die ältere Firma gebildet worden ist.
2 Der neue Geschäftsinhaber hat in einem solchen Falle seinem Namen in der Firma einen Zusatz beizufügen, durch den diese deutlich von der älteren Firma unterschieden wird.
3 Gegenüber einer an einem andern Orte eingetragenen Einzelfirma764 bleiben die Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb vorbehalten.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.