1 Where the characteristics of the object or the nature of the business preclude a deposit or the object is perishable or gives rise to maintenance costs or substantial storage costs, after having given formal warning to the obligee and with the court’s permission, the obligor may dispose of the object by open sale and deposit the sale proceeds.
2 Where the object has a quoted stock exchange or market price or its value is low in proportion to the costs involved, the sale need not be open and the court may authorise it without prior warning.
1 Ist nach der Beschaffenheit der Sache oder nach der Art des Geschäftsbetriebes eine Hinterlegung nicht tunlich, oder ist die Sache dem Verderben ausgesetzt, oder erheischt sie Unterhaltungs- oder erhebliche Aufbewahrungskosten, so kann der Schuldner nach vorgängiger Androhung mit Bewilligung des Richters die Sache öffentlich verkaufen lassen und den Erlös hinterlegen.
2 Hat die Sache einen Börsen- oder Marktpreis oder ist sie im Verhältnis zu den Kosten von geringem Werte, so braucht der Verkauf kein öffentlicher zu sein und kann vom Richter auch ohne vorgängige Androhung gestattet werden.
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