Remuneration for members of the board of directors, the executive board and the board of advisors or their close associates for activities in undertakings controlled by the company is not permitted, provided the remuneration:
1 Für den Fall, dass die Generalversammlung über die Vergütungen der Geschäftsleitung prospektiv abstimmt, können die Statuten einen Zusatzbetrag vorsehen für die Vergütungen von Personen, die nach der Abstimmung neu als Mitglieder der Geschäftsleitung ernannt werden.
2 Der Zusatzbetrag darf nur verwendet werden, wenn der von der Generalversammlung beschlossene Gesamtbetrag der Vergütungen der Geschäftsleitung bis zur nächsten Abstimmung der Generalversammlung nicht für die Vergütungen der neuen Mitglieder ausreicht.
3 Die Generalversammlung stimmt nicht über den verwendeten Zusatzbetrag ab.
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