1 Where indivisible performance is due to several obligees, the obligor must make performance to all of them jointly, and each obligee may demand that performance be made to all of them jointly.
2 Where indivisible performance is due by several obligors, each of them has an obligation to make performance in full.
3 Unless circumstances dictate otherwise, an obligor who has satisfied the obligee may then claim proportionate compensation from the other obligors and to that extent the claim of the satisfied obligee passes to him.
1 Ist eine unteilbare Leistung an mehrere Gläubiger zu entrichten, so hat der Schuldner an alle gemeinsam zu leisten, und jeder Gläubiger kann die Leistung an alle gemeinsam fordern.
2 Ist eine unteilbare Leistung von mehreren Schuldnern zu entrichten, so ist jeder Schuldner zu der ganzen Leistung verpflichtet.
3 Sofern sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt, kann alsdann der Schuldner, der den Gläubiger befriedigt hat, von den übrigen Schuldnern verhältnismässigen Ersatz verlangen, und es gehen, soweit ihm ein solcher Anspruch zusteht, die Rechte des befriedigten Gläubigers auf ihn über.
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