1 Where the employee furnishes security for performance of his obligations under the employment contract, the employer must keep it separate from his own assets and guarantee its safekeeping.
2 The employer returns such security at the latest at the end of the employment relationship unless the date of its return has been deferred by written agreement.
3 Where the employer asserts claims arising from the employment relationship and these are contested, he may retain the security until they are resolved but must at the employee’s request deposit any retained security with the court.
4 In the event of the employer’s bankruptcy, the employee may demand the return of the security kept separate from the employer’s own assets, subject to any claims of the latter arising from the employment relationship.
1 Übergibt der Arbeitnehmer zur Sicherung seiner Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeber eine Kaution, so hat sie dieser von seinem Vermögen getrennt zu halten und ihm dafür Sicherheit zu leisten.
2 Der Arbeitgeber hat die Kaution spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben, sofern nicht durch schriftliche Abrede der Zeitpunkt der Rückgabe hinausgeschoben ist.
3 Macht der Arbeitgeber Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis geltend und sind diese streitig, so kann er die Kaution bis zum Entscheid darüber insoweit zurückbehalten, muss aber auf Verlangen des Arbeitnehmers den zurückbehaltenen Betrag gerichtlich hinterlegen.
4 Im Konkurs des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer die Rückgabe der von dem Vermögen des Arbeitgebers getrennt gehaltenen Kaution verlangen, unter Vorbehalt der Forderungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis.
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