1 Where the employee is by contract entitled to commission on particular transactions, his entitlement is established as soon as the transaction with the third party enters into force.
2 In the case of transactions involving performance in instalments and insurance policies, it may be agreed in writing that such entitlement arises as each instalment falls due or is performed.
3 The entitlement to commission lapses subsequently if through no fault of his the employer fails to carry out the transaction or the third party fails to fulfil his obligations; in the event of only partial performance, the commission is reduced proportionately.
1 Ist eine Provision des Arbeitnehmers auf bestimmten Geschäften verabredet, so entsteht der Anspruch darauf, wenn das Geschäft mit dem Dritten rechtsgültig abgeschlossen ist.
2 Bei Geschäften mit gestaffelter Erfüllung sowie bei Versicherungsverträgen kann schriftlich verabredet werden, dass der Provisionsanspruch auf jeder Rate mit ihrer Fälligkeit oder ihrer Leistung entsteht.
3 Der Anspruch auf Provision fällt nachträglich dahin, wenn das Geschäft vom Arbeitgeber ohne sein Verschulden nicht ausgeführt wird oder wenn der Dritte seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt; bei nur teilweiser Erfüllung tritt eine verhältnismässige Herabsetzung der Provision ein.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.