1 In the case of life annuities and similar periodic obligations, the prescriptive period for the principal claim commences on the date on which the first instalment in arrears was due.
2 When the principal claim prescribes, so too do all claims in respect of individual payments.
1 Bei Leibrenten und ähnlichen periodischen Leistungen beginnt die Verjährung für das Forderungsrecht im Ganzen mit dem Zeitpunkte, in dem die erste rückständige Leistung fällig war.
2 Ist das Forderungsrecht im Ganzen verjährt, so sind es auch die einzelnen Leistungen.
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