1 The notary or official body making the protest must make a copy of the protest document.
2 The following must be indicated on this copy:
3 Copies of protest documents must be archived in chronological order by the notary or official body making the protest.
1 Der Protest ist auf ein besonderes Blatt zu setzen, das mit dem Wechsel verbunden wird.
2 Wird der Protest unter Vorlegung mehrerer Ausfertigungen desselben Wechsels oder unter Vorlegung der Urschrift und einer Abschrift erhoben, so genügt die Verbindung des Protestes mit einer der Ausfertigungen oder dem Originalwechsel.
3 Auf den anderen Ausfertigungen oder der Abschrift ist zu vermerken, dass sich der Protest auf einer der übrigen Ausfertigungen oder auf der Urschrift befindet.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.