1 If names are revised, the procedure must be agreed with the nomenclature commission.
2 If names are not revised in the course of cadastral renovation, names already approved by the commission at the time of renovation will be adopted.
1 Wird die Nomenklatur überarbeitet, so ist das Vorgehen mit der Nomenklaturkommission zu vereinbaren.
2 Wird die Nomenklatur anlässlich der Erneuerung nicht überarbeitet, so werden die im Zeitpunkt der Erneuerung gültigen, von der Nomenklaturkommission bereits früher genehmigten Nomenklaturen übernommen.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.