210 Swiss Civil Code of 10 December 1907

210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907

Art. 921 III. Temporary interruption

Possession is not lost if the exercise of effective control is impeded or interrupted by occurrences of a temporary nature.

Art. 920 II. Selbständiger und unselbständiger Besitz

1 Hat ein Besitzer die Sache einem andern zu einem beschränkten dinglichen oder einem persönlichen Recht übertragen, so sind sie beide Besitzer.

2 Wer eine Sache als Eigentümer besitzt, hat selbständigen, der andere unselbständigen Besitz.

 

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