Ownership of an ownerless chattel is acquired by the act of taking it into possession with the intention of becoming its owner.
1 Bleibt die Sache infolge eines besondern Rechtsverhältnisses beim Veräusserer, so ist der Eigentumsübergang Dritten gegenüber unwirksam, wenn damit ihre Benachteiligung oder eine Umgehung der Bestimmungen über das Faustpfand beabsichtigt worden ist.
2 Das Gericht entscheidet hierüber nach seinem Ermessen.
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