1 If the testator transfers his or her property during his or her lifetime to the contractual heir, the latter may arrange for a public inventory to be taken.
2 Where the testator has not transferred all his or her property or has acquired property since the transfer, except where otherwise provided the contract applies only to the property transferred.
3 Where such transfer takes place during the testator’s lifetime, except where otherwise provided all rights and obligations arising from the contract pass to the heirs of the named heir.
1 Die Herabsetzungsklage verjährt mit Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt an gerechnet, da die Erben von der Verletzung ihrer Rechte Kenntnis erhalten haben, und in jedem Fall mit Ablauf von zehn Jahren, die bei den letztwilligen Verfügungen von dem Zeitpunkte der Eröffnung, bei den andern Zuwendungen aber vom Tode des Erblassers an gerechnet werden.
2 Ist durch Ungültigerklärung einer späteren Verfügung eine frühere gültig geworden, so beginnen die Fristen mit diesem Zeitpunkte.
3 Einredeweise kann der Herabsetzungsanspruch jederzeit geltend gemacht werden.
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