210 Swiss Civil Code of 10 December 1907

210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907

Art. 450a B. Grounds of appeal

1 The appeal may challenge:

1.
an infringement of the law;
2.
an incorrect or incomplete finding of legally relevant fact;
3.
an inappropriate decision.

2 An appeal is also competent on the grounds of denial of justice or unjustified delay.

Art. 450 A. Beschwerdeobjekt und Beschwerdebefugnis

1 Gegen Entscheide der Erwachsenenschutzbehörde kann Beschwerde beim zuständigen Gericht erhoben werden.

2 Zur Beschwerde befugt sind:

1.
die am Verfahren beteiligten Personen;
2.
die der betroffenen Person nahestehenden Personen;
3.
Personen, die ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids haben.

3 Die Beschwerde ist beim Gericht schriftlich und begründet einzureichen.

 

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