1 The adult protection authority shall order a measure if:
2 Any official measure must be necessary and suitable.
1 Die behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzes stellen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicher.
2 Sie sollen die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich erhalten und fördern.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.