210 Swiss Civil Code of 10 December 1907

210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907

Art. 127 1. Special terms

The spouses may wholly or in part exclude any alteration of the regular maintenance payments stipulated in the agreement.

Art. 126 II. Modalitäten des Unterhaltsbeitrages

1 Das Gericht setzt als Unterhaltsbeitrag eine Rente fest und bestimmt den Beginn der Beitragspflicht.

2 Rechtfertigen es besondere Umstände, so kann anstelle einer Rente eine Abfindung festgesetzt werden.

3 Das Gericht kann den Unterhaltsbeitrag von Bedingungen abhängig machen.

 

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