192.126 Ordinance of 6 June 2011 on Conditions for Entry, Stay and Work for Private Household Employees of Individual Beneficiaries of Privileges, Immunities and Facilities (Private Household Employees Ordinance, PHEO)

192.126 Verordnung vom 6. Juni 2011 über die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen der privaten Hausangestellten von Personen, die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen (Verordnung über die privaten Hausangestellten, PHV)

Art. 40 Abandonment or non-commencement of work

1 When a private household employee does not commence work or abruptly abandons work without just cause, the employer is entitled to compensation equal to one quarter of the employee’s monthly salary. The employer is also entitled to damages in respect of any resulting loss.

2 A judge has the discretion to reduce the compensation amount if, in his or her free assessment the employer has suffered no loss or if the loss suffered is inferior to the amount stipulated in paragraph 1.

Art. 40 Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle

1 Tritt eine private Hausangestellte oder ein privater Hausangestellter die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt sie oder er die Stelle fristlos, und liegen dafür keine wichtigen Gründe vor, so hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung; diese entspricht einem Viertel des Lohnes für einen Monat. Ausserdem hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens.

2 Ist der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber kein Schaden oder ein geringerer Schaden erwachsen, als der Entschädigung gemäss Absatz 1 entspricht, so kann die Entschädigung vom Richter nach eigenem Ermessen herabgesetzt werden.

 

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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.