The marriage or registered partnership of a private household employee during the course of his or her employment, whether in Switzerland or abroad, does not confer upon his or her spouse or partner the right to stay nor to receive a legitimation card.
Geht die oder der private Hausangestellte während des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz oder im Ausland eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft ein, so erwirbt die Ehegattin oder der Ehegatte, die Partnerin oder der Partner keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft und erhält keine Legitimationskarte.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.