1 Als Veranstalter oder Veranstalterin (Veranstalter)3 gilt jede Person, die Pauschalreisen nicht nur gelegentlich organisiert und diese direkt oder über einen Vermittler anbietet.
2 Als Vermittler oder Vermittlerin (Vermittler)4 gilt die Person, welche die vom Veranstalter zusammengestellte Pauschalreise anbietet.
3 Als Konsument oder Konsumentin (Konsument)5 gilt jede Person:
3 Da die durchgehende Verwendung von Paarformen die Lesbarkeit des vorliegenden Erlasses erschwert, wird im folgenden die männliche Personenbezeichnung als Ausdruck gewählt, der sich auf Personen beider Geschlechter bezieht.
4 Da die durchgehende Verwendung von Paarformen die Lesbarkeit des vorliegenden Erlasses erschwert, wird im folgenden die männliche Personenbezeichnung als Ausdruck gewählt, der sich auf Personen beider Geschlechter bezieht.
5 Da die durchgehende Verwendung von Paarformen die Lesbarkeit des vorliegenden Erlasses erschwert, wird im folgenden die männliche Personenbezeichnung als Ausdruck gewählt, der sich auf Personen beider Geschlechter bezieht.
1 Si intende per organizzatore qualsiasi persona che organizza i viaggi «tutto compreso» non solo occasionalmente e li offre direttamente o tramite un venditore.
2 Si intende per venditore la persona che offre i viaggi «tutto compreso» proposti dall’organizzatore.
3 Si intende per consumatore:
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Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.