Verordnung vom 18. Juni 2021 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV)
Ordinanza del 18 giugno 2021 sulla sicurezza e la protezione della salute dei lavoratori nei lavori di costruzione (Ordinanza sui lavori di costruzione, OLCostr)
1 Vor Beginn von Untertagarbeiten muss ein Lüftungskonzept erstellt werden.
2 Räume, in denen gearbeitet wird, müssen belüftet werden.
3 Der Zugang zu nicht belüfteten Räumen ist verboten.
4 In Ausnahmefällen, in denen der Zugang zu nicht belüfteten Räumen nicht vermeidbar ist, muss die Luftqualität ununterbrochen messtechnisch überwacht werden.
5 In durchgeschlagenen Bauwerken, die nicht künstlich belüftet werden, muss die Luftqualität ununterbrochen messtechnisch überwacht werden.
I lavori in sotterraneo possono essere eseguiti solo se è installata un’illuminazione d’emergenza oppure se ogni persona porta con sé una lampada.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.