1 Das Schweizerische Heilmittelinstitut informiert das BAG und die zuständige kantonale Behörde über die Erteilung, die Erneuerung, den Entzug oder die Sistierung von Bewilligungen. Es stellt dem BAG die Adressen der bewilligten Laboratorien in Form einer Adressdatei zur Verfügung.
2 Das BAG informiert das Schweizerische Heilmittelinstitut über seine Aktivitäten, sofern sie für die Erteilung von Bewilligungen und die Kontrolle der Laboratorien relevant sind.
1 L’Istituto svizzero per gli agenti terapeutici
2 L’UFSP informa l’Istituto svizzero per gli agenti terapeutici
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