1 Werbung für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden, ist nur in Veröffentlichungen, die der Säuglingspflege gewidmet sind, und in wissenschaftlichen Publikationen erlaubt. Nicht zulässig sind Bilder von Säuglingen, andere Bilder oder ein Wortlaut, die den Gebrauch dieser Lebensmittel idealisieren könnten.
2 In Verkaufsstellen von diesen Lebensmitteln dürfen keine Proben oder Muster verteilt werden. Werbung mittels besonderer Auslagen, Rabattmarken, Zugabeartikeln, Sonderangeboten, Lockartikeln und Koppelungsgeschäften, die zum Kauf anregen könnten, ist unzulässig.
3 Herstellerinnen, Hersteller, Vertreiberinnen und Vertreiber dürfen diese Lebensmittel der Bevölkerung, namentlich Schwangeren, Müttern und deren Familienmitgliedern, nicht als kostenlose oder verbilligte Erzeugnisse, Proben oder Muster oder andere Werbegeschenke abgeben.
I sostituti dell’intera razione alimentare giornaliera per il controllo del peso sono alimenti di composizione particolare che, se utilizzati secondo le istruzioni del fabbricante, sostituiscono interamente il fabbisogno alimentare quotidiano.
18 Nuovo testo giusta il n. I dell’O del DFI del 27 mag. 2020, in vigore dal 1° lug. 2020 (RU 2020 2245).
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.