1 Nicht eingeteilte Schutzdienstpflichtige werden in einem gesamtschweizerischen Personalpool erfasst und nicht ausgebildet.
2 Sie können bei Bedarf einem Kanton zur Verfügung gestellt und von diesem eingeteilt werden.
3 Es besteht kein Anspruch darauf, eingeteilt zu werden und Schutzdienst zu leisten.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.