1 Für hängige Einwilligungsverfahren gelten die vor dem Inkrafttreten der Änderung geltenden Gebührenregelungen.
2 Die übrigen im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung bestehenden Verträge über die Nutzung von Geobasisdaten und Geodiensten und über die dafür zu entrichtenden Gebühren bleiben bis zum Ende der vereinbarten Dauer, längstens aber bis zum 31. Dezember 2014 in Kraft.
29 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Nov. 2009, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 6189).
La presente ordinanza entra in vigore il 1° luglio 2008.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.