Schiessanlagen müssen sich in die bestehende Raumplanung einfügen und den Vorschriften über den Umweltschutz entsprechen. Vor Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei baulichen Sanierungen sind der zuständige eidgenössische Schiessoffizier und die zuständigen Fachstellen möglichst frühzeitig, das heisst bei der Vorprojektierung oder der Projektierung, beizuziehen.
Gli impianti di tiro si inseriscono nella pianificazione territoriale esistente e tengono
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