1 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) setzt für die Verleihung von Preisen und Auszeichnungen in den Bereichen Literatur, Tanz, Theater und Musik spartenspezifische Jurys als Beratungsgremien im Sinne von Artikel 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 199710 ein.
2 Es bestimmt die Präsidentin oder den Präsidenten und die übrigen Mitglieder der Jurys. Es sorgt für eine angemessene Vertretung der einzelnen Fachgebiete, der Geschlechter und der Sprachregionen.
3 Die Mitglieder der Jurys werden für eine Dauer von zwei Jahren bestimmt. Die Beratungstätigkeit ist auf insgesamt sechs Jahre beschränkt.
4 Das EDI kann Mitglieder der Jurys aus wichtigen Gründen abberufen.
5 Die Mitglieder der Jurys werden auf Mandatsbasis entschädigt.
6 Die Jurys organisieren sich selbst. Das EDI genehmigt die Geschäftsreglemente der Jurys.
1 Il Dipartimento federale dell’interno (DFI) istituisce giurie specifiche con funzione di organi consultivi ai sensi dell’articolo 57 della legge del 21 marzo 199710
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5 I membri delle giurie sono indennizzati sulla base di un mandato.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.