1 Studienanwärterinnen und -anwärter, die aufgrund des Testergebnisses keinen Studienplatz erhalten, können sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut für das Medizinstudium anmelden und den Eignungstest wiederholen. Nur das zuletzt erzielte Testergebnis zählt.
2 Wer sich innerhalb eines Jahres nach Absolvierung des Eignungstests erneut für das Medizinstudium anmeldet, kann auf eine Wiederholung des Eignungstests verzichten. In diesem Fall wird das im Vorjahr erzielte Testergebnis auf einen Wert umgerechnet, der der Skala des Tests des laufenden Jahres entspricht. Massgebend ist der auf diese Weise berechnete Wert.
3 Für Personen, die im Sinne von Artikel 14 Absatz 3 ihren Anspruch auf einen Studienplatz verwirkt haben, gelten die Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels sinngemäss.
1
2 Chi si reiscrive agli studi di medicina entro un anno dal sostenimento del test attitudinale
3 Alle persone che hanno perso il diritto a un posto di studio ai sensi dell’articolo 14 capoverso 3 si applicano per analogia i capoversi 1 e 2.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.