1 Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Elektroplanerinnen und Elektroplaner EFZ setzt sich zusammen aus:
- a.
- 3 Vertreterinnen oder Vertretern des Verbandes Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen VSEI;
- b.
- 1 Vertreterin oder Vertreter der Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen usic;
- c.
- 1 Vertreterin oder Vertreter der Association des Bureaux Techniques d’Ingénieurs en Electricité ABTIE;
- d.
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Schweizerischen Elektro-Instruktoren-Verbandes SEIV;
- e.
- 1 Vertreterin oder 1 Vertreter des Verbandes Schweizerischer Maschinenbau-Elektro- und Informatikfachlehrer-Verband SMEIV;
- f.
- je mindestens 1 Vertreterin oder 1 Vertreter des Bundes und der Kantone.
2 Die Sprachregionen müssen gebührend vertreten sein.
3 Die Kommission konstituiert sich selbst.
4 Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- a.
- Sie überprüft die Bildungsverordnung und den Bildungsplan laufend, mindestens aber alle fünf Jahre, auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen. Dabei berücksichtigt sie allfällige neue organisatorische Aspekte der beruflichen Grundbildung.
- b.
- Sie ersucht die zuständige Organisation der Arbeitswelt, dem SBFI Änderungen der Verordnung zu beantragen, sofern die beobachteten Entwicklungen eine Änderung der Verordnung erfordern.
- c.
- Sie stellt der zuständigen Organisation der Arbeitswelt Antrag auf Anpassung des Bildungsplans, sofern die beobachteten Entwicklungen eine Anpassung des Bildungsplans erfordern.
- d.
- Sie nimmt Stellung zu den Instrumenten für die Validierung von Bildungsleistungen.
- e.
- Sie nimmt Stellung zu Instrumenten zur Förderung der Qualität der beruflichen Grundbildung, insbesondere zu den Ausführungsbestimmungen über die Qualifikationsverfahren.