1 Jede ausländische Person kann beim SEM schriftlich Auskunft verlangen, ob Daten über sie im ISR bearbeitet werden.
2 Die Auskunft erfolgt schriftlich und ist kostenlos. Sie enthält sämtliche im ISR gespeicherten Daten über die Auskunft verlangende Person.
3 Für die Verweigerung, die Einschränkung oder das Aufschieben der Auskunft gilt Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 199244 über den Datenschutz.
4 Jede Person kann verlangen, dass unrichtige Daten über sie berichtigt werden.
5 Weitere Ansprüche der Betroffenen richten sich nach Artikel 25 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz.
1 L’ordinanza del 20 gennaio 201044 concernente il rilascio di documenti di viaggio per stranieri è abrogata.
2 La modifica del diritto vigente è disciplinata nell’allegato 4.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.