1 Für den Abschluss eines Vertrages reichen die Kantone dem SEM folgende Unterlagen ein:
2 Das SEM erstellt einen Vertragsentwurf und legt ihn dem Kanton zur Stellungnahme vor.
3 Hat das EJPD den Vertrag genehmigt und stimmt der Kanton diesem zu, so erlässt das SEM eine Verfügung über die Zusicherung der vergütbaren Kosten.
4 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten jeweils per 30. Juni und per 31. Dezember schriftlich gekündigt werden.
1 Il Cantone presenta alla Confederazione i conteggi semestrali conformemente alle istruzioni della SEM.
2 La SEM garantisce ogni trimestre pagamenti parziali di un importo minimo pari all’80 per cento delle spese previste.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.