1 Kantonale Angestellte haben mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle für die Entscheidvorbereitung aufzuwenden.
2 Die Angestellten haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen wie das Bundespersonal.
3 Für die Vorbereitung von Asylentscheiden und die Aus- und Weiterbildung ist das SEM gegenüber den kantonalen Angestellten weisungsberechtigt.
4 Das EJPD110 entscheidet über die zu verwendenden Informatiksysteme.
5 Das SEM liefert den Kantonen die für die Vorbereitung von Asylentscheiden nötigen Informationen und regelt deren Verwendung.
110 Ausdruck gemäss Ziff. I der V vom 24. Okt. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5585). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
1 Per la preparazione delle decisioni in materia d’asilo la Confederazione rimborsa ai Cantoni:
2 La Confederazione si assume inoltre:
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.