Für die Zwecke dieses Abkommens:
(1) bezieht sich der Begriff «Investor» hinsichtlich jedweder Vertragspartei auf
- (a)
- natürliche Personen, die gemäss der Gesetzgebung der betreffenden Vertragspartei als deren Staatsangehörige betrachtet werden;
- (b)
- juristische Gebilde, einschliesslich Gesellschaften, Körperschaften, Rechtsgemeinschaften und andere Organisationen, die nach dem Rechte der betreffenden Vertragspartei konstituiert oder sonstwie rechtmässig organisiert sind und auf dem Hoheitsgebiet dieser Vertragspartei tatsächlich wirtschaftliche Tätigkeiten entfalten;
- (c)
- juristische Gebilde, die nach dem Recht eines beliebigen Staates gegründet sind und direkt oder indirekt durch natürliche Personen gemäss Buchstabe a dieses Absatzes oder durch juristische Gebilde gemäss Buchstabe b dieses Absatzes kontrolliert werden.
(2) umfasst der Begriff «Investitionen» alle Arten von Vermögenswerten, insbesondere
- (a)
- bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte sowie sämtliche dinglichen Rechte wie Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grund- und Fahrnispfandrechte;
- (b)
- Aktien, Anteile und andere Formen der Beteiligung an Gesellschaften;
- (c)
- Forderungen auf Geld oder auf irgendwelche Leistungen, die einen wirtschaftlichen Wert aufweisen;
- (d)
- Urheberrechte, gewerbliche Eigentumsrechte (wie Patente, Gebrauchsmuster, gewerbliche Muster und Modelle, Fabrik-, Handels- und Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Ursprungsbezeichnungen), «Know-how» und «Goodwill»;
- (e)
- Öffentlich-rechtliche Konzessionen, einschliesslich solcher zur Prospektion, Gewinnung und Verwertung von natürlichen Ressourcen, sowie sämtliche anderen Rechte, die durch Gesetz, Vertrag oder Entscheid einer Behörde in Anwendung des Gesetzes verliehen werden;
(3) Der Begriff «Hoheitsgebiet» umfasst
- (i)
- in Bezug auf Barbados: Das Territorium, die Territorialgewässer sowie die durch die Gesetzgebung von Barbados in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht bezeichnete ausschliessliche Wirtschaftszone als Gebiet, über welches Barbados Souveränität und Gerichtsbarkeit ausübt.
- (ii)
- in Bezug auf die Schweiz: Das Territorium gemäss schweizerischer Gesetzgebung in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht.