Internationales Recht 0.9 Wirtschaft - Technische Zusammenarbeit 0.94 Handel
Diritto internazionale 0.9 Economia - Cooperazione tecnica 0.94 Commercio

0.946.296.651 Abkommen vom 12. Mai 1994 über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Russischen Föderation (mit Anhang und Protokoll)

0.946.296.651 Accordo di commercio e di cooperazione economica del 12 maggio 1994 tra la Confederazione Svizzera e la Federazione Russa (con Appendice e Protocollo)

Index Inverser les langues Précédent
Index Inverser les langues

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Russischen Föderation

im folgenden «Vertragsparteien» genannt

eingedenk der besonderen Bedeutung des Aussenhandels sowie der verschiedenen Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit für die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Staaten;

in der Bereitschaft, bei der Suche nach Mitteln und Wegen zur Ausweitung des Handels und der wirtschaftlichen Beziehungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und den Bestimmungen der am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichneten Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und anderer KSZE‑Dokumente, insbesondere der Charta von Paris für ein neues Europa sowie mit den im Schlussdokument der Bonner Konferenz über wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa enthaltenen Grundsätzen, zusammenzuarbeiten;

unter Berücksichtigung der Absichtserklärung zur Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Russischen Föderation vom 2. September 1993;

vom Wunsche geleitet, günstige Voraussetzungen für eine vertiefte und harmonische Entwicklung und Diversifizierung ihres gegenseitigen Handels sowie für die Förderung der Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse auf dem Gebiete des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu schaffen;

in der Bereitschaft, die Möglichkeiten zur Entwicklung und Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen zu prüfen und auf Bereiche auszudehnen, welche nicht unter dieses Abkommen fallen;

unter Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur Marktwirtschaft;

entschlossen, ihre Handelsbeziehungen im Einklang mit den Grundsätzen des GATT3 zu entwickeln;

sind übereingekommen,

zur Erreichung dieser Ziele folgendes Abkommen abzuschliessen:

Preambolo

 

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.