Im Rahmen dieses Vertrages haben nachstehende Begriffe folgende Bedeutung:
Arbeitstag bezeichnet einen Tag, an dem beide Kreditversicherer ihren Geschäftsbetrieb geöffnet haben.
(der/die) Kreditversicherer bezeichnet ERG und EKN oder eine von beiden.
Exportleistungen bezeichnet die Waren und Dienstleistungen, die nach dem Exportvertrag geliefert oder erbracht werden sollen.
Versicherer bezeichnet den Kreditversicherer, der die Police ausstellt.
Hauptauftragnehmer bezeichnet den Exporteur, der Vertragspartner des ausländischen Bestellers ist.
Police bezeichnet eine vom Versicherer ausgestellte Versicherungspolice oder Garantie.
Rückversicherungsanteil bezeichnet den vom Rückversicherer in Rückdeckung genommenen, als Prozentsatz ausgedrückten Wert der versicherten Exportleistungen.
Rückversicherer bezeichnet den Kreditversicherer, der dem Versicherer für ein bestimmtes Geschäft eine Rückversicherung zur Verfügung stellt.
Gli assicuratori dei crediti considerano per principio che i prodotti d’esportazione provenienti dal Paese del riassicuratore sono originari di questo Paese. Se, nel caso concreto, l’assicuratore ha ragioni per dubitarne, determina nella misura del possibile l’origine della merce dei prodotti d’esportazione e informa senza indugio l’altro assicuratore dei crediti in merito ai propri dubbi e al risultato dei propri accertamenti.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.