1. Dieser Vertrag wird von beiden Vertragsparteien unterschrieben und tritt am Tag in Kraft, an dem die ERG EKN mitteilt, dass die verfassungsmässigen Vorschriften des schweizerischen Rechts für den Abschluss und das Inkrafttreten dieses Vertrages erfüllt sind (Ratifikation).
2. Jede Vertragspartei hat das Recht, diesen Vertrag zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu kündigen. Die Kündigung muss mit einer Frist von drei Monaten schriftlich erfolgen. Verpflichtungen, die vor der Beendigung des Vertrags eingegangen wurden, bleiben unverändert wirksam.
3. Die Vertragsparteien könne diesen Vertrag jederzeit ändern. Anlage 3 und sämtliche Anhänge können mit schriftlicher Zustimmung von ERG und EKN jederzeit geändert werden.
La lingua di lavoro nell’ambito del presente Accordo di riassicurazione è l’inglese. Tutti i documenti relativi al presente Accordo di riassicurazione devono essere redatti in lingua inglese.
Il presente Accordo è redatto in due esemplari originali in lingua inglese, uno per ogni Parte.
Per conto della Peter W. Silberschmidt | Per conto del Olof Rydh |
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.