Die Vertragsstaaten dieses Protokolls,
tief besorgt über die weltweite Eskalation widerrechtlicher Handlungen gegen die Zivilluftfahrt,
in der Erkenntnis, dass neuartige Bedrohungen der Zivilluftfahrt neue abgestimmte Anstrengungen und eine neue Politik der Zusammenarbeit seitens der Staaten erforderlich machen,
in der Überzeugung, dass es, um diesen Bedrohungen besser zu begegnen, nötig ist, das Übereinkommen vom 16. Dezember 19702 zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen um zusätzliche Bestimmungen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen der Inbesitznahme von Luftfahrzeugen oder der Ausübung der Herrschaft über sie und zur Erhöhung der Wirksamkeit des Übereinkommens zu ergänzen,
sind wie folgt übereingekommen:
hanno convenuto quanto segue:
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