Die Vorschriften der für das Tarifwesen der Schweizerischen Bundesbahnen geltenden Gesetzgebung5 werden zukünftig auch für den Personen‑ und Güterverkehr zwischen Italien und den Stationen der Gotthardbahn Anwendung finden. Dabei ist verstanden, dass die auf dieser Bahn gegenwärtig geltenden Zuschlagstaxen nicht erhöht werden sollen.
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