Wenn
und im einen wie im andern Falle zwischen den beiden Unternehmen in bezug auf ihre kaufmännischen und finanziellen Beziehungen Bedingungen vereinbart oder auferlegt werden, die von denjenigen abweichen, welche zwischen selbständigen Unternehmen vereinbart würden, so dürfen Gewinne, die eines der beiden Unternehmen hätte erzielen können, aber wegen dieser Bedingungen nicht erzielt hat, den Gewinnen dieses Unternehmens zugerechnet und entsprechend besteuert werden.
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Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.