1. Die Zone für den Güterverkehr umfasst, ausser der im vorstehenden Artikel 3 erwähnten Zone:
alle anderen Geleise, die nicht in der Reisendenzone von der Grenze bis zur Höhe der Unterführungen der via Rampa enthalten sind. Vorbehalten bleibt die in Artikel 6 Absatz 1 erwähnte Einschränkung;
der Vorplatz zum Magazin X zwischen den Geleisen Z3 und Z4 und der als «scalo locale» bezeichneten Rampe neben den Geleisen R 13/14. Vorbehalten bleibt die in Artikel 6 Absatz 1 erwähnte Einschränkung;
2. Die Zone ist in zwei Sektoren eingeteilt:
1. La zona per il traffico merci comprende, oltre la zona menzionata sotto il precedente articolo 3:
2. La zona è divisa in due settori:
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Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.