1 Dieses Abkommen kann jederzeit von einer der Vertragsparteien durch Hinterlegung einer Notifizierung der Kündigung bei der anderen Vertragspartei gekündigt werden.
2 Die Kündigung dieses Abkommens gemäß Absatz 1 wird sechs Monate nach Hinterlegung der Notifizierung der Kündigung wirksam.
Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Geschehen zu Brüssel am siebenundzwanzigsten Juni zweitausendneunzehn.
Für Urs Bucher | Für Luminita Teodora Obodescu Laurent Muschel |
1 Il presente Accordo può essere denunciato in qualsiasi momento da una delle Parti contraenti mediante deposito della notifica di denuncia all’altra Parte contraente.
2 La denuncia del presente Accordo in conformità del paragrafo 1 ha efficacia sei mesi dopo il deposito della notifica di denuncia.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.