Die italienischen Arbeitskräfte können ihre Ersparnisse im Rahmen des Europäischen Währungsabkommens vom 5. August 19558 frei nach Italien überweisen.
8 Dieses Abkommen [AS 1959 155] wurde aufgehoben durch Beschluss des Rates der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 13. Dez. 1972 mit Wirkung ab 31. Dez. 1972.
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